

Genehmigungsverfahren
Durchführung von Genehmigungsverfahren nach BImSchG
Für alle Anlagen, die in der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) in Spalte 1 oder 2 aufgeführt sind, werden die Anla-
gengenehmigungen im konzentrierten Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutz-
gesetz durchgeführt.
Hier übernehmen wir die Erstellung der Antragsunterlagen sowie der notwendigen Gut-
achten (Lärmschutz, Luftreinhaltung etc.) und führen das gesamte Genehmigungsver-
fahren bis zur Anlagengenehmigung im Auftrag des Betriebes durch.
Dazu gehören auch Beweissicherungsmessungen vor und nach Investitionen (Geräusche, Erschütterungen, elektromagnetische Wellen, Licht).
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