Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 13.05.09)
1.) Allgemeines, Geltung und Abweichungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und der AIC · Akustik und Ingenieur Consult GbR.
Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch den Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der AIC · Akustik und Ingenieur Consult GbR ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
2.) Angebote, NebenabredenDie AGB gelten bereits bei Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Angebotes für die vereinbarte Planungsleistung. Eine mündliche Vereinbarung ist unverzüglich durch eine schriftliche Vereinbarung zu ersetzen.
Die Angebote der AIC · Akustik und Ingenieur Consult GbR sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.
Enthält eine Auftragsbestätigung der AIC · Akustik und Ingenieur Consult GbR Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
3.) Auftragserteilung
Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allge- meinen Geschäftsbedingungen.
Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die AIC · Akustik und Ingenieur Consult GbR um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.
Die AIC · Akustik und Ingenieur Consult GbR verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
Die AIC · Akustik und Ingenieur Consult GbR kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. Die AIC · Akustik und Ingenieur Consult GbR ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragsertei- lung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen.
Die AIC · Akustik und Ingenieur Consult GbR kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subplaner heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Ingenieurbüros Auf- träge erteilen. Das Ingenieurbüro ist jedoch verpflichtet den Auftraggeber schriftlich zu verständigen, wenn es beabsichtigt, Aufträge durch einen Subplaner durchführen zu lassen, und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an den Subplaner binnen einer Woche zu widersprechen; in diesem Fall hat die AIC · Akustik und Ingenieur Consult GbR den Auftrag selbst durchzuführen.
4.) Gewährleistung und Schadensersatz
Die AIC · Akustik und Ingenieur Consult GbR erbringt seine Leistungen mit der von ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt und verpflichtet sich, die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die vom Gesetzgeber, den Aufsichtsbehörden und den Berufsgenossenschaften erlassenen Vorschriften und Richtlinien hinsichtlich Ausführung, Arbeits- sicherheit, Brand- und Umweltschutz einzuhalten.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung der Leistungen notwendigen Informationen und Unterlagen fristgerecht zur Verfügung zu Stellen. Jegliche Änderungen betreffend der Vertrags- erfüllung sind AIC · Akustik und Ingenieur Consult GbR unverzüglich anzuzeigen.
Die AIC · Akustik und Ingenieur Consult GbR haftet für die ordnungsgemäße Durchführung des über- nommenen Auftrages. Fehler und Mängel werden vom Auftragnehmer kostenlos beseitigt. Die Ge- währleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Abnahme.
Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden werden von der AIC · Akustik und Ingenieur Consult GbR innerhalb einer angemessener Frist, im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbar- ten Frist, erfüllt. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
Sollten Mängel des Vertragsgegenstandes auf vom Auftraggeber zu vertretende Umstände zurückzu- führen sein, so wird die AIC · Akustik und Ingenieur Consult GbR die Mängel in Absprache mit dem Auftraggeber zu jeweils zu vereinbarenden angemessenen Preisen und Bedingungen beseitigen.
5.) Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
Bei Verzug der zu erbringenden Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief vom Auftraggeber zu setzen.
Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch die AIC · Akustik und Ingenieur Consult GbR unmöglich macht oder erheblich behindert, ist die AIC · Akustik und Ingenieur Consult GbR zum Vertragsrücktritt berechtigt.
Ist die AIC · Akustik und Ingenieur Consult GbR zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält diese den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar. Das gilt ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers.
6.) Honorar und Leistungsumfang
In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.
Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.
Die Zahlungsbedingungen lauten 14 Tage netto. Zwischenrechnungen sind gestattet. Überschrei- tungen dieser Zahlungsfristen werden mit 6 % Verzugszinsen über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes belegt.
Zusatzaufwand, der aus Höherer Gewalt oder durch wetterbedingten Zusatzaufwand resultiert, wird gegen Stundennachweis zum niedrigsten geltenden Stundensatz nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber nachträglich in Rechnung gestellt.
Bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen, verbleiben sämtliche erbrachte Leistungen Eigen- tum der AIC · Akustik und Ingenieur Consult GbR. Messberichte und Gutachten werden, sofern nicht anders vereinbart, erst nach vollständiger Begleichung des Honorars im Original ausgehändigt.
7.) Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz der AIC · Akustik und Ingenieur Consult GbR in 15230 Frankfurt (Oder).
8.) Geheimhaltung
Die AIC · Akustik und Ingenieur Consult GbR ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.
Die AIC · Akustik und Ingenieur Consult GbR ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist das Ingenieurbüro berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
9.) Schutz der Pläne
Die AIC · Akustik und Ingenieur Consult GbR behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, Prospekte, technische Unterlagen) vor.
Die AIC · Akustik und Ingenieur Consult GbR ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröf- fentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) des Verfassers anzugeben.
Soweit die von Akustik und Ingenieur Consult GbR dem Auftraggeber übermittelten Ergebnisse schutzrechtfähig sind, ist der Auftraggeber berechtigt, für diese Ergebnisse im eigenen Namen im In- und Ausland Schutzrechte zu erwerben.
Soweit die von Akustik und Ingenieur Consult GbR dem Auftraggeber übermittelten Ergebnisse nicht schutzrechtfähig sind, gelten die dem Auftraggeber vertraglich zustehenden Nutzungsrechte durch die Honorierung des Auftrages als abgegolten.
Jede nicht autorisierte Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrück- licher Zustimmung des der AIC · Akustik und Ingenieur Consult GbR zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.
Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat die AIC · Akustik und Ingenieur Consult GbR Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des doppelten angemes- senen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltend- machung eines darüber hinausgehen- den Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Die Beweislast, dass der Auftraggeber die Unterla- gen der AIC · Akustik und Ingenieur Consult GbR nicht benutzt hat, obliegt dem Auftraggeber.
10.) Haftung
Die AIC · Akustik und Ingenieur Consult GbR haftet für alle durch Mitarbeiter oder Per- sonal bei der Vertragserfüllung schuldhaft verursachte Schäden. Schadenersatzan- sprüche für Personenschäden werden begrenzt auf maximal 2.000.000,- €, für Sach- schäden auf maximal 300.000,- € je Schadensfall.
Von Ansprüchen Dritter hat der Auftraggeber die AIC · Akustik und Ingenieur Consult GbR freizustel- len.
Die AIC · Akustik und Ingenieur Consult GbR deckt die eigenen Risiken durch eine Betriebshaftpflicht- versicherung, die auf Verlangen des Auftraggebers nachgewiesen wird.
Weitergehende Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbeson- dere aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung, Produktionsausfall und entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
11.) Rechtswahl, Gerichtsstand
Für Verträge zwischen Auftraggeber und der AIC · Akustik und Ingenieur Consult GbR kommt aus- schließlich deutsches Recht zur Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der AIC · Akustik und Ingenieur Consult GbR in Frankfurt (Oder) vereinbart.
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform
Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des vereinbarten Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Teile davon unberührt.
© 2009 · Akustik und Ingenieur Consult GbR